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Welche Steuern fallen an, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen?

Sie haben ein Haus geerbt und möchten es verkaufen? Glückwunsch! Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten, wenn Sie mit dem Erbe einen finanziellen Vorteil erwirtschaften wollen. Da offene Rechnungen, Schulden oder Hypotheken direkt an den neuen Eigentümer übertragen werden, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie das Erbe endgültig antreten möchten. Wir haben die potenziell anfallenden Steuern durchleuchtet, um Ihnen die Entscheidung für einen Verkauf zu erleichtern:

Erbschaftssteuer berechnen – selber nutzen oder sofort verkaufen?

Wenn Sie in Deutschland eine Immobile erben, dann zahlen Sie grundsätzlich dafür Steuern. Ob und wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab: Je näher Sie mit dem Verstorbenen verwandt sind, desto geringer sind die Steuersätze. Es gibt Freibeträge, die Sie nicht versteuern müssen – alles was darüber hinausgeht, muss jedoch versteuert werden.

Wenn Sie keine oder nur geringe Steuern abführen müssen, dann lohnt sich der Verkauf des geerbten Hauses. Sollte der Erbschaftssteuersatz allerdings sehr hoch sein, dann ist es sinnvoller, das Haus zunächst selber zu nutzen. Denn Sie zahlen keine Erbsteuern, wenn der Verstorbene die Immobilie bis zum Tod selbst genutzt hat und Sie als Ehe- bzw. Lebenspartner oder Kind das Haus anschließend für mindestens zehn Jahre bewohnen. Damit dies gilt, darf die Wohnfläche der Immobilie jedoch nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen – ansonsten wird jeder zusätzliche Quadratmeter anteilig besteuert. Wenn Sie als Erbe das Haus vor Ablauf der zehnjährigen Frist verkaufen, so wird die Erbschaftssteuer rückwirkend fällig!

Spekulationssteuer: Was ist vor dem Verkauf zu beachten?

Wenn Sie die Spekulationsfrist einhalten und die Immobilie erst zehn Jahre nach dem ursprünglichen Erwerb bzw. der Fertigstellung verkaufen, dann müssen Sie die Verkaufseinnahmen nicht mit der sogenannten Spekulationssteuer besteuern. Auch wenn Sie die Immobilie erben, ändert sich an dieser zehnjährigen Frist nichts. Hat der Erblasser das Haus jedoch mindestens zehn Jahre besessen, dann müssen Sie beim Verkauf keine Spekulationssteuer bezahlen.

Wenn die Erbschaftssteuern relativ gering sind, keine Spekulationssteuer anfällt und das geerbte Haus nicht saniert werden muss, dann entstehen geringe Kosten beim Verkauf der Immobilie. Nichtsdestotrotz sollten Sie überprüfen, ob sich der Verkauf lohnt, wenn direkte Vermarktungskosten, Vorfälligkeitsentschädigung für die Hypothek und etwaige Kosten für Schönheitsreparaturen einbezogen wurden.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Verkauf Ihrer geerbten Immobilien? Unsere qualifizierten Makler helfen Ihnen gerne dabei weiter, die größten Risiken und Fallstricke zu vermeiden. Auf diese Weise verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung sorgenfrei und zum bestmöglichen Preis.

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Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses
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Ihr Ansprechpartner:

Andreas Döring

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